Diese Webseite befasst sich mit dem “Daten-Strafrecht”, häufig auch – fälschlicherweise – als “Internet-Strafrecht” beschrieben. Beim Daten-Strafrecht handelt es sich um die begriffliche Zusammenfassung des digitalen Straftatenkatalogs. Es beinhaltet das Medienstrafrecht und Internet-Strafrecht, ist aber nicht das gleiche sondern geht noch weiter und umfasst:
- Die wirtschaftlichen Delikte wie (Computer-)Betrug und digitaler Sabotage,
- das Ausspähen von Daten oder Urkundsdelikte,
- Urheberstrafrecht,
- strafrechtlicher Schutz personenbezogener Daten,
- strafrechtlicher Schutz von Betrieb und Unternehmen.
Diese Seite bietet zum einen Informationen zum Rechtsgebiet “Daten-Strafrecht”, zum anderen ausgewählte aktuelle Urteile und Hinweise auf Literatur. Es handelt sich um eine Informations-Seite zur Vermittlung von Grundgedanken des “Daten-Strafrechts” einerseits, zum anderen aber auch als Hilfestellung um einen Einstieg in das Rechtsgebiet als solches zu erhalten.
Beachten Sie die zum Angebot gehörenden Info-Seiten Schwarz-Surfen.de und IP-Adressen-Recht.de, auf denen Sie Informationen zum Thema finden, die nicht unter das Daten-Strafrecht fallen. Außerdem wird die Seite Abo-Falle.de bereit gehalten
Die Anwaltskanzlei Ferner bietet Ihnen im Bereich des Daten-Strafrechts bzw. Internet-Strafrechts jederzeit anwaltliche Beratung, Informationen dazu hier.