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Das “Daten-Strafrecht” ist die begriffliche Zusammenfassung des digitalen Straftatenkatalogs. Es beinhaltet das Medienstrafrecht, ist aber nicht das gleiche sondern geht noch weiter und umfasst:

  • Die wirtschaftlichen Delikte wie (Computer-)Betrug und digitaler Sabotage,
  • das Ausspähen von Daten oder Urkundsdelikte,
  • Urheberstrafrecht,
  • strafrechtlicher Schutz personenbezogener Daten,
  • strafrechtlicher Schutz von Betrieb und Unternehmen.

Diese Seite bietet zum einen Informationen zum Rechtsgebiet “Daten-Strafrecht”, zum anderen ausgewählte aktuelle Urteile und Hinweise auf Literatur. Es handelt sich um eine als Blog geführte Informations-Seite zur Vermittlung der Idee des “Daten-Strafrechts” einerseits, zum anderen aber auch als Hilfestellung um einen Einstieg in das Rechtsgebiet als solches zu erhalten.

Beachten Sie die zum Angebot gehörenden Info-Seiten Schwarz-Surfen.de und IP-Adressen-Recht.de, auf denen Sie Informationen zum Thema finden, die nicht unter das Daten-Strafrecht fallen. Außerdem wird die Seite Abo-Falle.de bereit gehalten

Die Anwaltskanzlei Ferner bietet Ihnen im Bereich des Daten-Strafrechts jederzeit anwaltliche Beratung, Informationen dazu hier.

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