Das “Daten-Strafrecht” ist die begriffliche Zusammenfassung des digitalen Straftatenkatalogs. Es beinhaltet das Medienstrafrecht, ist aber nicht das gleiche sondern geht noch weiter und umfasst:
- Die wirtschaftlichen Delikte wie (Computer-)Betrug und digitaler Sabotage,
- das Ausspähen von Daten oder Urkundsdelikte,
- Urheberstrafrecht,
- strafrechtlicher Schutz personenbezogener Daten,
- strafrechtlicher Schutz von Betrieb und Unternehmen.
Diese Seite bietet zum einen Informationen zum Rechtsgebiet “Daten-Strafrecht”, zum anderen ausgewählte aktuelle Urteile und Hinweise auf Literatur. Es handelt sich um eine als Blog geführte Informations-Seite zur Vermittlung der Idee des “Daten-Strafrechts” einerseits, zum anderen aber auch als Hilfestellung um einen Einstieg in das Rechtsgebiet als solches zu erhalten.
Beachten Sie die zum Angebot gehörenden Info-Seiten Schwarz-Surfen.de und IP-Adressen-Recht.de, auf denen Sie Informationen zum Thema finden, die nicht unter das Daten-Strafrecht fallen. Außerdem wird die Seite Abo-Falle.de bereit gehalten