Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet
Geschrieben in Allgemein am 14. Mai 2009 0 Kommentare »
Das Landgericht München I hat den Angeklagten am 15. Dezember 2008 wegen fünf tateinheitlich begangener Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in weiterer Tateinheit mit der Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Teledienste zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Außerdem hat es die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. [...]